Nullserie 2010
Berufskenntnisse im Umfang von 5 Stunden. Die lernende Person wird
sowohl schriftlich wie mündlich (Fachgespräch) befragt. Wird eine mündliche
Prüfung durchgeführt, so dauert diese höchstens 1 Stunde.
Berufskenntnisse im Umfang von 5 Stunden. Die lernende Person wird
sowohl schriftlich wie mündlich (Fachgespräch) befragt. Wird eine mündliche
Prüfung durchgeführt, so dauert diese höchstens 1 Stunde.